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23 Windenergieanlagen abgelehnt – Genehmigungsbehörde nennt mehrere wesentliche Gründe

Die zuständige Genehmigungsbehörde hat zwei geplante Windparks westlich von Schwerin mit insgesamt 23 Windenergieanlagen abgelehnt.

Nach Angaben des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) wurden dabei insbesondere folgende Belange geltend gemacht:

- Schall,
- Schattenwurf
- denkmal- und archäologische Belange
- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes,
- Beeinträchtigungen der Tier- und Pflanzenwelt.

Der Fall zeigt, dass Windparkvorhaben umfassend geprüft werden müssen. Eine Planung oder politische Unterstützung bedeutet nicht automatisch, dass ein Projekt auch genehmigt wird. Entscheidend ist, ob alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden können.

Auch für die Planungen in Müssen und Louisenhof verdeutlicht dieser Fall, wie wichtig eine sorgfältige Prüfung aller relevanten Auswirkungen ist. Dazu gehören neben dem Natur- und Artenschutz ebenso Fragen des Immissionsschutzes, des Landschaftsbildes, der Nähe zur Wohnbebauung sowie weiterer öffentlicher Belange.

Die Bürgerinitiative Windpark Müssen setzt sich deshalb weiterhin für ein transparentes Verfahren ein. Aus unserer Sicht sollten politische Entscheidungen erst getroffen werden, wenn alle wesentlichen Auswirkungen nachvollziehbar untersucht und öffentlich dargestellt wurden.

Quelle: Nordkurier, „Zwei geplante Windparks vor dem Aus – Behörde lehnt 23 Anlagen ab“.

Zum Artikel im Nordkurier