Geschützte Arten zeigen: Der Standort Müssen / Louisenhof ist für Windkraftanlagen absolut ungeeignet
Zwischen Müssen, Louisenhof und dem Müssener Holz sollen bis zu fünf Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von rund 267 Metern entstehen. Nach Auffassung der Bürgerinitiative Windpark Müssen ist dieser Standort für Windkraftanlagen absolut ungeeignet.
Der Landschaftsraum besitzt eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz.Hier leben zahlreiche streng geschützte und windkraftsensible Tierarten, deren Lebensräume durch die geplanten Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt werden könnten.
Rotmilan, Weißstorch, Seeadler, Fischotter und Fledermäuse
Der Rotmilan hat im Gebiet seinen Horst und nutzt die offenen Flächen zwischen Müssen und Louisenhof regelmäßig als Jagdrevier.
Auch Weißstörche brüten im Umfeld und nutzen die umliegenden Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungshabitat.
Neben Rotmilan und Weißstorch wurde im Bereich Müssen auch der Seeadler nachgewiesen. Er wurde unter anderem am Müssener See gefilmt und mehrfach von Bewohnern aus Louisenhof beobachtet. Als besonders geschützte Art muss auch sein Vorkommen bei der Bewertung des geplanten Windparkstandorts berücksichtigt werden.
Auch der streng geschützte Fischotter kommt im Gebiet vor.. Er wurde in der Mühlenbek nachgewiesen, die durch das geplante Windparkgebiet verläuft und einen wichtigen Lebensraum für diese europaweit geschützte Art darstellt.
Fledermäuse sind im gesamten Bereich Müssen und Louisenhof heimisch. Sie wurden unmittelbar auf Grundstücken in Müssen nachgewiesen und nutzen unter anderem ältere Gebäude und Scheunen in Louisenhof als Quartiere. Das Müssener Holz, seine Waldränder, Knicks sowie die angrenzenden Wiesen und Gehölze bilden wichtige Flug- und Jagdräume dieser streng geschützten Tierarten.
Darüber hinaus weisen naturschutzfachliche Unterlagen und Erfassungen auf weitere schützenswerte Tierarten im Umfeld des geplanten Windparkstandorts hin. Hierzu gehören unter anderem die Haselmaus sowie verschiedene Amphibien-, Reptilien- und Libellenarten.
Zusammen unterstreichen diese Vorkommen die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Landschaftsraums zwischen Müssen, Louisenhof und dem Müssener Holz.
Landesplanung stellte ein hohes Artenschutzrisiko fest
Auch die Landesplanung hat die erheblichen Konflikte dieses Standorts festgestellt.
Für den überwiegenden Teil der untersuchten Fläche wurde ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktrisiko ermittelt. Die Landesplanung begründet dies unter anderem mit der Lage im Umgebungsbereich eines Rotmilanhorstes sowie eines Weißstorchhorstes. Die Fläche wurde deshalb nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.
Diese Bewertung bestätigt unsere Auffassung. Die örtlichen Beobachtungen und vorliegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse zeigen zudem, dass der Landschaftsraum nicht nur für Rotmilan und Weißstorch, sondern für zahlreiche weitere geschützte Tierarten von großer Bedeutung ist.
Unsere Position
Ein Landschaftsraum mit dieser Bedeutung für geschützte und windkraftsensible Arten ist kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen.
Nach unserer Auffassung würde die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen unverantwortlich handeln, wenn sie dieses Gebiet durch einen Aufstellungsbeschluss für Windkraftanlagen planerisch öffnen würde.
Die Bürgerinitiative Windpark Müssen fordert die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen deshalb auf, für dieses Gebiet keinen Aufstellungsbeschluss zu fassen.
Der Landschaftsraum besitzt eine besondere Bedeutung für den Natur- und Artenschutz.Hier leben zahlreiche streng geschützte und windkraftsensible Tierarten, deren Lebensräume durch die geplanten Windkraftanlagen erheblich beeinträchtigt werden könnten.
Rotmilan, Weißstorch, Seeadler, Fischotter und Fledermäuse
Der Rotmilan hat im Gebiet seinen Horst und nutzt die offenen Flächen zwischen Müssen und Louisenhof regelmäßig als Jagdrevier.
Auch Weißstörche brüten im Umfeld und nutzen die umliegenden Wiesen und landwirtschaftlichen Flächen als Nahrungshabitat.
Neben Rotmilan und Weißstorch wurde im Bereich Müssen auch der Seeadler nachgewiesen. Er wurde unter anderem am Müssener See gefilmt und mehrfach von Bewohnern aus Louisenhof beobachtet. Als besonders geschützte Art muss auch sein Vorkommen bei der Bewertung des geplanten Windparkstandorts berücksichtigt werden.
Auch der streng geschützte Fischotter kommt im Gebiet vor.. Er wurde in der Mühlenbek nachgewiesen, die durch das geplante Windparkgebiet verläuft und einen wichtigen Lebensraum für diese europaweit geschützte Art darstellt.
Fledermäuse sind im gesamten Bereich Müssen und Louisenhof heimisch. Sie wurden unmittelbar auf Grundstücken in Müssen nachgewiesen und nutzen unter anderem ältere Gebäude und Scheunen in Louisenhof als Quartiere. Das Müssener Holz, seine Waldränder, Knicks sowie die angrenzenden Wiesen und Gehölze bilden wichtige Flug- und Jagdräume dieser streng geschützten Tierarten.
Darüber hinaus weisen naturschutzfachliche Unterlagen und Erfassungen auf weitere schützenswerte Tierarten im Umfeld des geplanten Windparkstandorts hin. Hierzu gehören unter anderem die Haselmaus sowie verschiedene Amphibien-, Reptilien- und Libellenarten.
Zusammen unterstreichen diese Vorkommen die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Landschaftsraums zwischen Müssen, Louisenhof und dem Müssener Holz.
Landesplanung stellte ein hohes Artenschutzrisiko fest
Auch die Landesplanung hat die erheblichen Konflikte dieses Standorts festgestellt.
Für den überwiegenden Teil der untersuchten Fläche wurde ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktrisiko ermittelt. Die Landesplanung begründet dies unter anderem mit der Lage im Umgebungsbereich eines Rotmilanhorstes sowie eines Weißstorchhorstes. Die Fläche wurde deshalb nicht als Vorranggebiet für Windenergie ausgewiesen.
Diese Bewertung bestätigt unsere Auffassung. Die örtlichen Beobachtungen und vorliegenden naturschutzfachlichen Erkenntnisse zeigen zudem, dass der Landschaftsraum nicht nur für Rotmilan und Weißstorch, sondern für zahlreiche weitere geschützte Tierarten von großer Bedeutung ist.
Unsere Position
Ein Landschaftsraum mit dieser Bedeutung für geschützte und windkraftsensible Arten ist kein geeigneter Standort für Windkraftanlagen.
Nach unserer Auffassung würde die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen unverantwortlich handeln, wenn sie dieses Gebiet durch einen Aufstellungsbeschluss für Windkraftanlagen planerisch öffnen würde.
Die Bürgerinitiative Windpark Müssen fordert die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen deshalb auf, für dieses Gebiet keinen Aufstellungsbeschluss zu fassen.