Windkraft im Herzogtum Lauenburg: „Die Belastungsgrenze ist erreicht“
Ein aktueller Bericht der Lübecker Nachrichten über die Windkraftplanung bei Rondeshagen wirft Fragen auf, die auch Müssen betreffen.
Die dortige Bürgerinitiative fordert, ein geplantes Windvorranggebiet wegen eines bestätigten Rotmilan-Brutplatzes und der Nähe zur Wohnbebauung zu streichen. Mehr als 200 Meter hohe Windindustrieanlagen könnten dort nur rund 400 Meter von Wohnhäusern entfernt entstehen, weil Groß Weeden als Splittersiedlung eingestuft wird.
Genau gegen diese unterschiedliche Behandlung richtet sich die laufende Petition „Mindestabstand Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auch im Außenbereich!“.
Sie fordert, dass auch kleinere Ortschaften und zusammenhängende Siedlungsbereiche im Außenbereich bei den Abstandsregelungen als Siedlungen anerkannt werden.
Bemerkenswert sind die Aussagen der Landtagsabgeordneten Rasmus Vöge (CDU) und Christopher Vogt (FDP). Vöge erklärt:
„Mein Eindruck ist, dass bisher nur nach Aktenlage geplant und entschieden wurde.“
Er fordert, regionale Besonderheiten und die Interessen der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen. Seine Einschätzung zum weiteren Ausbau: „Die Belastungsgrenze ist erreicht.“ Auch Vogt kritisiert, dass im Herzogtum Lauenburg neue Gebiete gegen den Willen der Bevölkerung ausgewiesen werden sollen.
Der Bezug zu Müssen ist eindeutig:
Auch bei der konfliktbelasteten Potenzialfläche in Müssen und Louisenhof gehören die Nähe zur Wohnbebauung und der Artenschutz zu den wesentlichen Konfliktpunkten. Die Landesplanung hat die Fläche deshalb nicht als Vorranggebiet ausgewählt.
Trotzdem wird erwogen, über eine gemeindliche Bauleitplanung den Weg für bis zu fünf rund 267 Meter hohe Windindustrieanlagen zu öffnen.
Bevor ein solches Verfahren eingeleitet wird, müssen die Bürgerinnen und Bürger gefragt werden.
Erst Bürgerbefragung – dann Entscheidung.
Der aktuelle LN-Artikel: Hier lesen
Bitte unterstützt auch die aktuelle Petition: zur Petition
Die dortige Bürgerinitiative fordert, ein geplantes Windvorranggebiet wegen eines bestätigten Rotmilan-Brutplatzes und der Nähe zur Wohnbebauung zu streichen. Mehr als 200 Meter hohe Windindustrieanlagen könnten dort nur rund 400 Meter von Wohnhäusern entfernt entstehen, weil Groß Weeden als Splittersiedlung eingestuft wird.
Genau gegen diese unterschiedliche Behandlung richtet sich die laufende Petition „Mindestabstand Windkraftanlagen zu Wohngebäuden auch im Außenbereich!“.
Sie fordert, dass auch kleinere Ortschaften und zusammenhängende Siedlungsbereiche im Außenbereich bei den Abstandsregelungen als Siedlungen anerkannt werden.
Bemerkenswert sind die Aussagen der Landtagsabgeordneten Rasmus Vöge (CDU) und Christopher Vogt (FDP). Vöge erklärt:
„Mein Eindruck ist, dass bisher nur nach Aktenlage geplant und entschieden wurde.“
Er fordert, regionale Besonderheiten und die Interessen der Bevölkerung stärker zu berücksichtigen. Seine Einschätzung zum weiteren Ausbau: „Die Belastungsgrenze ist erreicht.“ Auch Vogt kritisiert, dass im Herzogtum Lauenburg neue Gebiete gegen den Willen der Bevölkerung ausgewiesen werden sollen.
Der Bezug zu Müssen ist eindeutig:
Auch bei der konfliktbelasteten Potenzialfläche in Müssen und Louisenhof gehören die Nähe zur Wohnbebauung und der Artenschutz zu den wesentlichen Konfliktpunkten. Die Landesplanung hat die Fläche deshalb nicht als Vorranggebiet ausgewählt.
Trotzdem wird erwogen, über eine gemeindliche Bauleitplanung den Weg für bis zu fünf rund 267 Meter hohe Windindustrieanlagen zu öffnen.
Bevor ein solches Verfahren eingeleitet wird, müssen die Bürgerinnen und Bürger gefragt werden.
Erst Bürgerbefragung – dann Entscheidung.
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