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Wenn die Windkraft-„Gelddruckmaschine“ stockt, wackeln auch die versprochenen Einnahmen für Müssen

Wer von uns eine objektive Auseinandersetzung und die Darstellung der „anderen Seite“ fordert, dürfte diesen Beitrag ausdrücklich begrüßen.

Heute lassen wir bewusst die Windkraftindustrie selbst zu Wort kommen.

Der Bundesverband WindEnergie vertritt die Interessen seiner Branche. Seine Sichtweise muss man nicht teilen – zur Diskussion gehört sie selbstverständlich dazu. Deshalb verlinken wir seine Stellungnahme vollständig und stellen seine Warnung in den Mittelpunkt dieses Beitrags.

Die Bundesregierung will die wirtschaftlichen Risiken von Windenergieprojekten nicht mehr so weitgehend absichern wie bisher. Betreiber sollen stärker selbst dafür einstehen, wenn ihre Anlagen wegen überlasteter Stromnetze abgeregelt werden müssen.

Darauf reagiert der Bundesverband WindEnergie mit einer deutlichen Warnung:

Nach Angaben des Verbandes bewerten Banken bereits genehmigte und bezuschlagte Windenergieprojekte neu, stellen Finanzierungen zurück oder ziehen sie vollständig zurück.

Der BWE spricht von einem drohenden „Finanzierungsschock“.

Das ist bemerkenswert.

Denn es zeigt, wie abhängig die Wirtschaftlichkeit vieler Windenergieprojekte von staatlichen Absicherungs- und Entschädigungsregelungen sowie möglichst geringen unternehmerischen Risiken ist. Sobald sich diese Bedingungen verändern, geraten selbst bereits genehmigte und bezuschlagte Projekte ins Wanken.

Die vollständige Stellungnahme des Bundesverbands WindEnergie finden sie hier

Was bedeutet das für die Planungen in Müssen?

Die Gemeindevertretung denkt darüber nach, die konfliktbelastete Potenzialfläche PR3_LAU_019 durch eine eigene Bauleitplanung für bis zu fünf Windindustrieanlagen zu öffnen.

GreenWind stellt der Gemeinde dafür eine mögliche jährliche Beteiligung von rund 89.700 Euro in Aussicht. Diese Zahl wird immer wieder als wesentlicher Vorteil des Projektes dargestellt.

Doch die Zahlung ist nicht garantiert.

Sie setzt voraus, dass das Projekt genehmigt, finanziert, im vorgesehenen Umfang gebaut und anschließend mit den angenommenen Stromerträgen betrieben wird.

Wenn Banken nach Angaben des BWE bereits genehmigte und bezuschlagte Projekte neu bewerten, muss sich die Gemeindevertretung fragen, wie belastbar die wirtschaftlichen Annahmen für ein noch nicht genehmigtes Projekt in Müssen überhaupt sein können.

Vor einer Entscheidung über die Einleitung einer Bauleitplanung muss deshalb geklärt werden:

- Berücksichtigt die Berechnung von GreenWind bereits die angekündigten Änderungen der Bundesregierung?

- Unter welchen wirtschaftlichen Voraussetzungen ist das Projekt weiterhin finanzierbar?

- Welche Auswirkungen hätten veränderte Finanzierungsbedingungen auf Umfang und Realisierung des Projektes?

- Auf welchen Stromerträgen beruht die prognostizierte Zahlung von 89.700 Euro?

- Welche Zahlungen sind vertraglich gesichert und welche lediglich unverbindlich prognostiziert?

Die Gemeindevertretung entscheidet nicht über ein abstraktes Windenergieprojekt. Sie entscheidet darüber, ob eine von der Landesplanung wegen erheblicher Konflikte nicht als Vorranggebiet ausgewählte Fläche trotzdem kommunal für Windkraftanlagen geöffnet werden soll.

Die möglichen Eingriffe in Natur, Landschaft und das Lebensumfeld der Menschen wären nach dem Bau für Jahrzehnte sichtbar.

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und die prognostizierten Einnahmen können sich dagegen schon während der Planung erheblich verändern.

Eine derart weitreichende Entscheidung darf nicht auf Einnahmeerwartungen gestützt werden, deren Voraussetzungen und tatsächliche Höhe bislang nicht verbindlich feststehen.

Die vermeintliche „Gelddruckmaschine“ der Windindustrie gerät ins Stocken. Die Gemeindevertretung sollte sehr genau überlegen, ob Müssen dafür den Preis zahlen soll.

Informationen der Bundesregierung zur EEG-Novelle und zum Netzanschlusspaket finden sie hier