Aktuelles

Fragenkatalog der Bürgerinitiative – Themenblock 4: Artenschutz, Natur und Wohnbebauung

Mit dem vierten und letzten Themenblock unseres Fragenkatalogs beschäftigen wir uns mit den Auswirkungen des geplanten Windparks auf Artenschutz, Natur und Wohnbebauung.

Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat die Potenzialfläche PR3_LAU_019 nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet übernommen.

Darüber hinaus hat die Landesplanung auch die Potenzialflächen PR3_LAU_315 und PR3_LAU_316 im Gemeindegebiet Müssen geprüft und ebenfalls nicht als Vorranggebiete übernommen. Damit wird deutlich, dass die Landesplanung mehrere Potenzialflächen im Gemeindegebiet nach einheitlichen fachlichen Kriterien bewertet hat.

Für die Potenzialfläche PR3_LAU_019 nennt die Landesplanung insbesondere folgende Gründe:

1. Nähe zur Wohnbebauung

* Die Fläche liegt teilweise im 800- bis 1.000-Meter-Umgebungsbereich der Ortslagen.

* Aufgrund der fehlenden Vorbelastung durch bestehende Windenergieanlagen wird dem Freihalteinteresse ein höheres Gewicht eingeräumt.

2. Artenschutz

* Die Fläche liegt teilweise im 1.000-Meter-Umgebungsbereich eines Rotmilanhorstes.

* Außerdem teilweise im 750-Meter-Umgebungsbereich eines Weißstorchhorstes.

* Dadurch wird ein erhöhtes Kollisionsrisiko angenommen.

* Die Landesplanung spricht ausdrücklich von einem hohen artenschutzrechtlichen Konfliktrisiko.

Darüber hinaus weist das Datenblatt der Landesplanung für 72,3 ha der Potenzialfläche ein hohes Konfliktrisiko im Zusammenhang mit Rotmilan- und Weißstorchvorkommen aus. Außerdem wird für die Fläche ein mittleres Konfliktrisiko im Regionalen Grünzug dargestellt.

3. Verbleibende Flächengröße

* Nachdem die konfliktbehafteten Bereiche herausgenommen werden, verbleibt keine Potenzialflächengröße mehr, die die Anforderungen an die Mindestgröße erfüllt.

* Aus diesem Grund wurde die Potenzialfläche nicht als Vorranggebiet übernommen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir nachvollziehen können, auf welcher fachlichen Grundlage die Gemeindevertretung die Möglichkeit eines Bauleitplanverfahrens für diese Fläche bewertet.

Der Landschaftsraum zwischen Müssen, Louisenhof und dem Müssener Holz ist Lebensraum zahlreicher streng geschützter Tierarten.

Der Rotmilan hat im Gebiet seinen Horst und nutzt die umliegenden Flächen regelmäßig als Jagdrevier. Auch Weißstörche brüten im Umfeld. Der Seeadler wurde am Müssener See gefilmt und mehrfach von Bewohnern aus Louisenhof beobachtet. Der streng geschützte Fischotter wurde in der Mühlenbek nachgewiesen, die durch das geplante Windparkgebiet verläuft. Fledermäuse leben im gesamten Bereich Müssen und Louisenhof und nutzen unter anderem ältere Gebäude und Scheunen als Quartiere.

Darüber hinaus weisen naturschutzfachliche Unterlagen auf weitere schützenswerte Arten wie die Haselmaus sowie verschiedene Amphibien-, Reptilien- und Libellenarten hin. Diese Vorkommen ersetzen keine artenschutzrechtlichen Gutachten, verdeutlichen jedoch die hohe naturschutzfachliche Bedeutung des Gebiets und unterstreichen aus unserer Sicht die Notwendigkeit einer besonders sorgfältigen Prüfung.

Vor diesem Hintergrund haben wir der Gemeindevertretung folgende Fragen übermittelt:

1. Bewertung der Landesplanung

* Wie bewertet die Gemeindevertretung die Tatsache, dass die Landesplanung Schleswig-Holstein neben der Potenzialfläche PR3_LAU_019 auch die Potenzialflächen PR3_LAU_315 und PR3_LAU_316 im Gemeindegebiet Müssen nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiete übernommen hat?

* Hat die Gemeindevertretung bei ihrer bisherigen Bewertung berücksichtigt, dass die Landesplanung auch weitere Potenzialflächen im Gemeindegebiet Müssen nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiete übernommen hat? Falls ja, welche Bedeutung misst sie dieser Gesamtbewertung für die Potenzialfläche PR3_LAU_019 bei?

* Auf welche fachlichen Erkenntnisse stützt sich die Gemeindevertretung bei ihrer Bewertung der Potenzialfläche PR3_LAU_019?

* Welche konkreten fachlichen Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung vor, aufgrund derer sie das von der Landesplanung festgestellte hohe artenschutzrechtliche Konfliktrisiko möglicherweise anders bewertet?

* Welche Bedeutung misst die Gemeindevertretung dem im Datenblatt der Landesplanung dargestellten mittleren Konfliktrisiko im Zusammenhang mit dem Regionalen Grünzug bei?

2. Wohnbebauung

* Wie bewertet die Gemeindevertretung die von der Landesplanung festgestellte Nähe der Potenzialfläche zur Wohnbebauung?

* Welche Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Wohnbebauung wurden bislang untersucht?

* Wurde bei der bisherigen Bewertung berücksichtigt, dass sich mit dem Louisenhof eine Wohnstätte sowie eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im näheren Umfeld der Potenzialfläche befinden?

* Welche besonderen Auswirkungen erwartet die Gemeindevertretung für den Louisenhof als Wohnstandort sowie als Werkstatt und Lebensort für Menschen mit Behinderungen?

* Welche Gutachten liegen hierzu bereits vor?

* Werden diese Gutachten vollständig veröffentlicht?

3. Artenschutz

* Welche Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung zu Rotmilan, Weißstorch, Seeadler, Fledermäusen, dem streng geschützten Fischotter sowie weiteren besonders oder streng geschützten Tierarten im Bereich der Potenzialfläche und ihres Umfeldes vor?

* Welche Untersuchungen oder Kartierungen wurden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen?

* Wie bewertet die Gemeindevertretung die fachliche Einstufung der Landesplanung, wonach für 72,3 ha der Potenzialfläche ein hohes Konfliktrisiko aufgrund der Schutzbereiche von Rotmilan- und Weißstorchrevieren besteht?

* Welche Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung zu Beobachtungen des Seeadlers im Bereich Louisenhof sowie des Müssener Sees vor?

* Welche Bedeutung misst die Gemeindevertretung dem Müssener Holz sowie dem Bereich des Müssener Sees als Lebensraum sowie als Nahrungs-, Jagd- und Überfluggebiet geschützter Vogelarten und Fledermäuse bei?

* Welche Fachbehörden wurden hierzu beteiligt?

4. Gutachten

* Welche artenschutzrechtlichen Gutachten liegen der Gemeindevertretung bereits vor?

* Welche Gutachten sollen noch erstellt werden?

* Werden sämtliche artenschutzrechtlichen Gutachten, Kartierungen und Datengrundlagen vollständig veröffentlicht?

* Welche Gutachten werden der Gemeindevertretung vorliegen, bevor darüber entschieden wird, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll?

5. Natur und Landschaft

* Welche Auswirkungen erwartet die Gemeindevertretung auf Natur, Landschaftsbild und Erholungswert?

* Welche fachlichen Bewertungen liegen hierzu bereits vor?

* Werden diese Bewertungen vollständig veröffentlicht?

6. Gesamtabwägung

* Wie bewertet die Gemeindevertretung die Feststellung der Landesplanung, dass die Potenzialfläche PR3_LAU_019 aufgrund der Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz und der verbleibenden Flächengröße nicht als Vorranggebiet übernommen wurde?

* Welche fachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dafür, die Möglichkeit eines Bauleitplanverfahrens für die Potenzialfläche PR3_LAU_019 zu prüfen, obwohl die Landesplanung Schleswig-Holstein die Fläche aufgrund der festgestellten Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz und der verbleibenden Flächengröße nicht als Vorranggebiet übernommen hat?

Wir haben die Gemeindevertretung gebeten, die Fragen rechtzeitig vor der Einwohnerversammlung sowie vor einer Entscheidung darüber zu beantworten, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll, und die Antworten – wie angekündigt – auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

Mit diesem vierten und letzten Themenblock ist unser Fragenkatalog an die Gemeindevertretung abgeschlossen.

Nach unserer Auffassung sind die fachlichen Gründe, aus denen die Landesplanung Schleswig-Holstein die Potenzialfläche PR3_LAU_019 nicht als Vorranggebiet übernommen hat, eindeutig. Darüber hinaus hat die Landesplanung auch weitere Potenzialflächen im Gemeindegebiet Müssen fachlich geprüft und ebenfalls nicht als Vorranggebiete übernommen. Dies unterstreicht aus unserer Sicht, dass die Bewertung der Landesplanung auf einer umfassenden fachlichen Gesamtabwägung beruht.

Wir erwarten daher, dass die Gemeindevertretung ihre Bewertung nachvollziehbar und auf einer belastbaren fachlichen Grundlage begründet.

Wir hoffen, dass alle Fragen umfassend beantwortet werden und sich die Bürgerinnen und Bürger auf dieser Grundlage vor einer Entscheidung ein eigenes, fundiertes Bild machen können.