Fragenkatalog der Bürgerinitiative – Themenblock 1: Landesplanung und Bauleitplanung
Die Bürgerinitiative Windpark Müssen hat heute den ersten Themenblock ihres Fragenkatalogs an die Gemeindevertetung übermittelt.
Der erste Themenblock befasst sich mit der Landesplanung und der Bauleitplanung. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um eine der zentralen Fragen des gesamten Verfahrens.
Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat die Potenzialfläche bei Müssen / Louisenhof nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Als wesentliche Gründe werden unter anderem die Siedlungsnähe, Belange des Artenschutzes (u.a. Rotmilan und Weißstorch) sowie die nach fachlicher Abwägung verbleibende geringe Flächengröße genannt.
Vor diesem Hintergrund haben wir der Gemeinde folgende Fragen übermittelt:
1. Bewertung der Landesplanung
- Die Landesplanung hat die Potenzialfläche nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dennoch dafür, für diese Fläche eventuell ein Bauleitplanverfahren einzuleiten?
- Auf welche fachlichen oder rechtlichen Erkenntnisse stützt sich die Gemeinde dabei?
-Welche neuen Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen vor, die der Landesplanung bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren?
- In welchen Punkten weicht die Gemeindevertretung von der Bewertung der Landesplanung SH ab?
2. Konflikte mit der Landesplanung
- Die Landesplanung nennt unter anderem Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz sowie der verbleibenden Flächengröße. Wie bewertet die Gemeindevertretung diese Punkte?
- Welche dieser Konflikte hält die Gemeindevertretung inzwischen für ausgeräumt?
- Welche Konflikte bestehen nach Auffassung der Gemeindevertretung weiterhin?
3. Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitverfahrens
Wie bewertet die Gemeindevertretung die Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitplanverfahrens vor dem Hintergrund der aktuellen Bewertung der Landesplanung?
- Wurde hierzu bereits eine rechtliche oder fachplanerische Einschätzung eingeholt?
- Falls ja, wird diese veröffentlicht?
- Welche Risiken sieht die Gemeindevertretung für das weitere Verfahren?
4. Entscheidungsgrundlagen
- Hat die Gemeindevetretung bereits eine schriftliche Abwägung erstellt, weshalb sie trotz der Bewertung der Landesplanung an dieser Fläche festhält?
- Wird diese Abwägung veröffentlicht?
- Welche Unterlagen werden der Gemeindevertretung vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss vorliegen?
- Werden sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern vor einer Entscheidung vollständig zugänglich gemacht?
5. Alternativen
- Welche Alternativen hat die Gemeindevertretung geprüft?
- Warum hält die Gemeindevertetung weiterhin an dieser Potenzialfläche fest?
6. Abwägung
- Hat die Gemeindevertretung die von der Landesplanung festgestellten Konflikte mit den erwarteten Vorteilen des Vorhabens abgewogen?
- Falls ja, nach welchen Kriterien wurde diese Abwägung vorgenommen?
- Liegt diese Abwägung schriftlich vor und wird sie veröffentlicht?
Wir haben die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen gebeten, die Fragen rechtzeitig vor der Einwohnerversammlung sowie vor einer Entscheidung über einen möglichen Aufstellungsbeschluss zu beantworten und – wie angekündigt – gemeinsam mit den Antworten auf der Internetseite der Gemeinde Müssen zu veröffentlichen.
In den kommenden Tagen werden wir weitere Themenblöcke zu den Bereichen Finanzen und wirtschaftliche Auswirkungen, Transparenz und mögliche Interessenkonflikte sowie Artenschutz, Natur und Wohnbebauung veröffentlichen.
Der erste Themenblock befasst sich mit der Landesplanung und der Bauleitplanung. Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um eine der zentralen Fragen des gesamten Verfahrens.
Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat die Potenzialfläche bei Müssen / Louisenhof nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen. Als wesentliche Gründe werden unter anderem die Siedlungsnähe, Belange des Artenschutzes (u.a. Rotmilan und Weißstorch) sowie die nach fachlicher Abwägung verbleibende geringe Flächengröße genannt.
Vor diesem Hintergrund haben wir der Gemeinde folgende Fragen übermittelt:
1. Bewertung der Landesplanung
- Die Landesplanung hat die Potenzialfläche nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dennoch dafür, für diese Fläche eventuell ein Bauleitplanverfahren einzuleiten?
- Auf welche fachlichen oder rechtlichen Erkenntnisse stützt sich die Gemeinde dabei?
-Welche neuen Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen vor, die der Landesplanung bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren?
- In welchen Punkten weicht die Gemeindevertretung von der Bewertung der Landesplanung SH ab?
2. Konflikte mit der Landesplanung
- Die Landesplanung nennt unter anderem Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz sowie der verbleibenden Flächengröße. Wie bewertet die Gemeindevertretung diese Punkte?
- Welche dieser Konflikte hält die Gemeindevertretung inzwischen für ausgeräumt?
- Welche Konflikte bestehen nach Auffassung der Gemeindevertretung weiterhin?
3. Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitverfahrens
Wie bewertet die Gemeindevertretung die Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitplanverfahrens vor dem Hintergrund der aktuellen Bewertung der Landesplanung?
- Wurde hierzu bereits eine rechtliche oder fachplanerische Einschätzung eingeholt?
- Falls ja, wird diese veröffentlicht?
- Welche Risiken sieht die Gemeindevertretung für das weitere Verfahren?
4. Entscheidungsgrundlagen
- Hat die Gemeindevetretung bereits eine schriftliche Abwägung erstellt, weshalb sie trotz der Bewertung der Landesplanung an dieser Fläche festhält?
- Wird diese Abwägung veröffentlicht?
- Welche Unterlagen werden der Gemeindevertretung vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss vorliegen?
- Werden sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern vor einer Entscheidung vollständig zugänglich gemacht?
5. Alternativen
- Welche Alternativen hat die Gemeindevertretung geprüft?
- Warum hält die Gemeindevertetung weiterhin an dieser Potenzialfläche fest?
6. Abwägung
- Hat die Gemeindevertretung die von der Landesplanung festgestellten Konflikte mit den erwarteten Vorteilen des Vorhabens abgewogen?
- Falls ja, nach welchen Kriterien wurde diese Abwägung vorgenommen?
- Liegt diese Abwägung schriftlich vor und wird sie veröffentlicht?
Wir haben die Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen gebeten, die Fragen rechtzeitig vor der Einwohnerversammlung sowie vor einer Entscheidung über einen möglichen Aufstellungsbeschluss zu beantworten und – wie angekündigt – gemeinsam mit den Antworten auf der Internetseite der Gemeinde Müssen zu veröffentlichen.
In den kommenden Tagen werden wir weitere Themenblöcke zu den Bereichen Finanzen und wirtschaftliche Auswirkungen, Transparenz und mögliche Interessenkonflikte sowie Artenschutz, Natur und Wohnbebauung veröffentlichen.