Aktuelles

Bürgerinitiative bewertet veröffentlichte Fragen und Antworten der Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen

Veröffentlichung ist zu begrüßen – Klärungsbedarf bleibt

Die Gemeinde Müssen hat die ersten Fragen und Antworten zum geplanten Windpark veröffentlicht. Die Bürgerinitiative Windpark Müssen begrüßt diesen Schritt ausdrücklich. Gleichzeitig bedauern wir, dass die Veröffentlichung erst rund sechs Wochen nach Eingang der ersten Fragen erfolgte. Angesichts der bevorstehenden Einwohnerversammlung wäre eine frühere Veröffentlichung wünschenswert gewesen.

Überwiegend sachliche Antworten – wichtige Antworten stehen noch aus

Nach unserer Prüfung wurden die veröffentlichten Antworten überwiegend sachlich und nachvollziehbar formuliert. Gleichzeitig sind aus unserer Sicht noch nicht alle wesentlichen Fragen beantwortet. Einige Antworten beschränken sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen oder den aktuellen Planungsstand. Nach unserer Einschätzung werden mögliche Vorteile des Vorhabens teilweise ausführlicher dargestellt als die damit verbundenen Risiken und Auswirkungen.

PROKOM ist aus unserer Sicht kein neutraler Ansprechpartner

Kritisch sehen wir weiterhin die Mitwirkung des Fachplanungsunternehmens PROKOM bei der Beantwortung einzelner Fragen. Wie bereits in unserem vorherigen Beitrag erläutert, halten wir PROKOM aufgrund seiner Rolle im Verfahren nicht für einen neutralen Ansprechpartner. Aus Sicht der Bürgerinitiative wären Antworten der Gemeinde, der zuständigen Verwaltung oder unabhängiger Fachbehörden vorzuziehen gewesen.

Aus Sicht der Bürgerinitiative besteht weiterer Klärungs- und Informationsbedarf

Aus den veröffentlichten Fragen und Antworten ergeben sich aus unserer Sicht insbesondere bei folgenden Themen weiterer Klärungs- und Informationsbedarf:

- Einflussmöglichkeiten der Gemeinde: Welche tatsächlichen Einflussmöglichkeiten hat die Gemeinde bei Anzahl, Höhe und Standorten der Windenergieanlagen?

- Gutachten und Untersuchungen: Welche Gutachten liegen der Gemeindevertretung vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss vor und werden diese den Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls vollständig vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss zur Verfügung gestellt?

- Finanzielle Auswirkungen: Welche finanziellen Chancen und Risiken ergeben sich langfristig tatsächlich für die Gemeinde Müssen? Welche Einnahmen kann die Gemeinde realistisch erwarten und verbleiben diese vollständig bei der Gemeinde oder müssen Teile davon aufgrund gesetzlicher Umlagen oder anderer Regelungen an andere Stellen abgeführt werden?

Die Bürgerinitiative wird der Gemeinde hierzu weitere Fragen übermitteln und hofft, dass diese noch vor der Einwohnerversammlung beantwortet und veröffentlicht werden. Darüber hinaus werden sich erfahrungsgemäß auch während der Einwohnerversammlung weitere Fragen ergeben.

Vorschlag: Unabhängigen Fachreferenten einladen

Für die Einwohnerversammlung am 3. September 2026 erneuert die Bürgerinitiative ihren Vorschlag, zusätzlich einen unabhängigen Fachreferenten einzuladen, der nicht am Planungsverfahren beteiligt ist. Dies würde aus unserer Sicht zu einer ausgewogenen und ergebnisoffenen Information der Bürgerinnen und Bürger beitragen.

Unverbindliches Meinungsbild der Bürgerinnen und Bürger während der Einwohnerversammlung einholen

Darüber hinaus regen wir an, am Ende der Einwohnerversammlung ein unverbindliches Meinungsbild der anwesenden Bürgerinnen und Bürger – beispielsweise per Handzeichen oder mit roten und grünen Karten – einzuholen. Ein solches Meinungsbild wäre zwar rechtlich nicht bindend, würde der Gemeindevertretung jedoch einen unmittelbaren Eindruck vermitteln, wie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger das geplante Windenergievorhaben bewerten.

Bürgerumfrage vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss

Unabhängig davon hält die Bürgerinitiative an ihrer Forderung fest, vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss eine von der Gemeinde organisierte offizielle Bürgerumfrage durchzuführen. Nur so kann die Gemeindevertretung ihre Entscheidung auf Grundlage eines möglichst repräsentativen und dokumentierten Meinungsbildes der Bürgerinnen und Bürger treffen.

Ebenso wäre es aus Sicht der Bürgerinitiative denkbar, dass die Gemeindevertretung bei einer eindeutig ablehnenden Haltung der Bürgerinnen und Bürger bereits daraus die notwendigen politischen Konsequenzen zieht und auf einen Aufstellungsbeschluss verzichtet. Ob hierfür zunächst eine offizielle Bürgerumfrage durchgeführt oder das Vorhaben unmittelbar nicht weiterverfolgt wird, liegt in der Verantwortung der Gemeindevertretung.

Gesprächsangebot an die Gemeindevertretung

Abschließend erneuert die Bürgerinitiative ihr Angebot, gemeinsam mit allen Mitgliedern der Gemeindevertretung ein offenes Gespräch in großer Runde zu führen. Ziel ist es, offene Fragen zu erörtern, unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen und mögliche Missverständnisse auf Grundlage von Fakten zu klären.

Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, den Bürgerinnen und Bürgern vor einer weitreichenden Entscheidung eine möglichst vollständige, ausgewogene und transparente Informationsgrundlage zur Verfügung zu stellen.